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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der Schneesportschule Morgenstern

Bedingungen zur Teilnahme an den Ski- und Snowboardkursen

1. Besteht eine Gruppe aus weniger als 4 Teilnehmern, wird die Stundenanzahl für den Unterricht wie folgt gekürzt:

  • bei 3 Personen um 17% (entsprechend 30, bzw. 20 Minuten)

  • bei 2 Personen um 33% (entsprechend 1 Stunde, bzw. 40 Minuten)

  • bei 1 Person um 50% (entsprechend 1,5 bzw. 1 Stunde)

2. Eine Erstattung des Kurspreises bei Verletzung oder Krankheit ist nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests möglich. Nur nicht genutzte Kurstage werden erstattet.

3. Ist der Teilnehmer aus anderen, außer den in §1.2 genannten Gründen, nicht in der Lage den Kurs zu besuchen, erfolgt keine Erstattung. Nicht verbrauchte Kurstage verfallen.

4. Im Kursbeitrag ist die Benutzung der Liftanlagen nicht enthalten.

5. Es werden die von der Bayrischen Zugspitzbahn AG betriebenen Anlagen in den Gebieten Garmisch-Classic und Zugspitze benutzt, sowie nach Vereinbarung die Gebiete der Tiroler Zugspitzarena.

6. Die Schule leistet keinen Ersatz für entfallene Unterrichtstunden, die aus folgenden Gründen entfallen:

  • Ausfälle der Seilbahn- und Liftanlagen

  • unerwartete witterungsbedingte Ausfälle (z.B. Unwetter wie Sturm)

7. Sollten Kurse aufgrund von Schneemangel ausfallen, erhalten Sie ihr Geld zurück.

8. Wir lehnen jegliche Haftung für Personen- oder Sachschäden, die während, vor oder nach dem Unterricht entstehen, ab. Der ausreichende Versicherungsschutz obliegt der Verantwortung der Kursteilnehmer. Die Teilnehmer sind nicht über den Veranstalter versichert.

9. Der Kursteilnehmer hat vor dem Kursbeginn für eine einwandfreie und richtig eingestellte Ausrüstung zu sorgen.

10. Die Kursanmeldung ist nicht übertragbar.

11. Das pünktliche Erscheinen am Treffpunkt liegt in der Verantwortung des Kursteilnehmers. Bei zu spätem Erscheinen am vereinbarten Treffpunkt kann ein Anschluss am Unterricht nicht garantiert werden.

12. Entfällt der Unterricht durch Erkrankung der zuständigen Lehrer oder sonstige mit dem Veranstalter verbundene Verhinderungsgründe, wird der Kursbeitrag, bzw. der Teilbeitrag für die nicht in Anspruch genommenen Kurstage erstattet. Weitere Schadensersatzleistungen sind ausgeschlossen.

13. Anfänger, welche den ersten Kurstag verpasst haben, haben keinen Anspruch darauf, weiter am Kurs teilzunehmen.

14. Sollten die Teilnehmer in einer Privatunterrichtseinheit zu spät oder gar nicht erscheinen, haben diese nur auf die verbliebene Zeit Anspruch bis zum vereinbarten Unterrichtsende und schulden den vollen vereinbarten Preis.

Schlussbestimmungen

1. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt und es gilt eine dem Inhalt entsprechende Regelung.

2. Der Gerichtsstand ist Garmisch-Partenkirchen. Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.

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