Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Schneesportschule Morgenstern
Bedingungen zur Teilnahme an den Ski- und Snowboardkursen
Besteht eine Gruppe aus weniger als 4 Teilnehmern, wird die Stundenanzahl für
den Unterricht wie folgt gekürzt:
- bei 3 Personen um 17% (entsprechend 30, bzw. 20 Minuten)
- bei 2 Personen um 33% (entsprechend 1 Stunde, bzw. 40 Minuten)
- bei 1 Person um 50% (entsprechend 1,5 bzw. 1 Stunde)
Eine Erstattung des Kurspreises bei Verletzung oder Krankheit ist nur bei
Vorlage eines ärztlichen Attests möglich. Nur nicht genutzte Kurstage werden
erstattet.
Ist der Teilnehmer aus anderen, außer den in §1.2 genannten Gründen, nicht in
der Lage den Kurs zu besuchen, erfolgt keine Erstattung. Nicht verbrauchte Kurstage
verfallen.
Im Kursbeitrag ist die Benutzung der Liftanlagen nicht enthalten.
Es werden die von der Bayrischen Zugspitzbahn AG betriebenen Anlagen in den
Gebieten Garmisch-Classic
und Zugspitze
benutzt.
Die Schule leistet keinen Ersatz für entfallene Unterrichtstunden, die aus folgenden Gründen entfallen:
- Ausfälle der Seilbahn- und Liftanlagen
- unerwartete witterungsbedingte Ausfälle (z.B. Unwetter wie Sturm)
Sollten Kurse aufgrund von Schneemangel ausfallen, erhalten Sie ihr Geld zurück.
Wir lehnen jegliche Haftung für Personen- oder Sachschäden, die während, vor oder nach dem Unterricht entstehen, ab. Der ausreichende Versicherungsschutz obliegt der Verantwortung der Kursteilnehmer. Die Teilnehmer sind nicht über den Veranstalter versichert.
Der Kursteilnehmer hat vor dem Kursbeginn für eine einwandfreie und richtig eingestellte Ausrüstung zu sorgen.
Die Kursanmeldung ist nicht übertragbar.
Das pünktliche Erscheinen am Treffpunkt liegt in der Verantwortung des Kursteilnehmers.
Bei zu spätem Erscheinen am vereinbarten Treffpunkt kann ein Anschluss am Unterricht
nicht garantiert werden.
Entfällt der Unterricht durch Erkrankung der zuständigen Lehrer oder sonstige mit dem Veranstalter verbundene Verhinderungsgründe,
wird der Kursbeitrag, bzw. der Teilbeitrag für die nicht in Anspruch genommenen Kurstage erstattet. Weitere Schadensersatzleistungen sind ausgeschlossen.
Anfänger, welche den ersten Kurstag verpasst haben, haben keinen Anspruch darauf, weiter am Kurs teilzunehmen.
Schlussbestimmungen
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt und es gilt eine dem Inhalt entsprechende Regelung.
Der Gerichtsstand ist Garmisch-Partenkirchen. Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Irrtum, Änderungen und Tippfehler vorbehalten
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